Im Fall der Fälle sind 2 Dinge wichtig: Wer darf agieren, wenn Sie es selbst nicht mehr können und woher kommt das Geld für die erforderlichen Massnahmen. Leider gibt es hierbei eine Menge Halbwissen und Mythen.
Leider können Familienangehörige nicht automatisch Entscheidungen treffen, wenn man selber nicht mehr dazu in Lage ist. Wer dann nicht möchte, dass Gerichte oder Ämter festlegen, wer nun agieren darf, muss handeln.
Ganz wichtig: Die aufgeführten Vollmachten machen Sie nicht für sich. Sie erleichtern der Person, die Ihnen helfen soll, mit der Vollmacht genau das zu tun, was Sie möchten. Der Anstoss zur Erstellung kann daher von beiden Seiten kommen: dem Vollmachtgeber oder dem Vollmachtnehmer. Daher machen Sie sich bitte auch immer bewusst, für wen Sie eventuell die Person sind, die alles regeln soll.
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