Für viele ist der Traum von der eigenen Immobilie durch die Zinssteigerungen der letzten Monate in etwas weitere Ferne gerückt. Für den Bereich der Kapitalanlage muss das aber nicht so sein, da das Thema der Steuern nun wieder eine entscheidende Bedeutung hat.
Immobilien werden i.d.R. mit 2% p.a. abgeschrieben. Doch das gilt nur für Bestandsimmobilien. Bei Neubauten wurde der Satz bereits vor einiger Zeit auf 3 % p.a. erhöht. In diesem Jahr kam nun noch eine weitere Regelung hinzu, mit der die Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln möchte: Die degressive Abschreibung (AfA).
Mit der degressiven Abschreibung (AfA) in Höhe von 5% profitieren Käuferinnen und Käufer neu gebauter Wohnimmobilien von hohen Abschreibungssummen und immensen steuerlichen Rückflüssen.
Die Höhe der Abschreibung sowie die Dauer der Inanspruchnahme sind überdies nicht begrenzt. Auch sieht die Regelung keine Obergrenzen für Baukosten bzw. Kaufpreise vor.
Damit stellt die degressive Abschreibung in Höhe von 5% nicht nur eine spürbare Entlastung der Finanzierung und Investition dar, sondern ist eine zusätzliche Säule für den gezielten Vermögensaufbau in Form von Immobilien als Kapitalanlage.
So funktioniert es in der Praxis
Wurde z.B. eine entsprechende Wohnimmobilie für EUR 400.000 gekauft (ohne Erwerbsnebenkosten), werden im ersten Jahr EUR 20.000 abgesetzt (5 % von EUR 400.000), im zweiten Jahr EUR 19.000 (5 % von EUR 380.000, abzüglich der EUR 19.000 = EUR 361.000 Restwert) usw.
Bei einer angenommenen Steuerbelastung von 40 % erzielen Investoren somit rund EUR 8.000 Steuerrückfluss. Diese Entlastung sollten Immobilienkäufer für sich zu nutzen wissen und bei ihrer Investitionsstrategie berücksichtigen!
Die Kosten für Grund und Boden sind im Kaufpreis nicht enthalten – diese sind nicht abschreibungsfähig.
Dazu gibt es noch Regeln und Fristen, die es zu erfüllen gilt. Welche dies sind und wie Sie das Thema für Ihren Vermögensaufbau nutzen können, besprechen wir gerne mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse.